Ihre medizinische Behandlung im Ausland
Sie brauchen Zahnersatz, eine Reha oder eine Vorsorgeuntersuchung und überlegen, das im Ausland machen zu lassen? Wir prüfen vorab, was Ihre gesetzliche Krankenkasse davon trägt, holen die nötige Genehmigung ein und begleiten Sie von der Beratung bis zur Abrechnung.

Wichtig und ehrlich vorweg: Eine vollständige Kostenübernahme ist gesetzlich nicht garantiert. Für geplante Behandlungen im EU-Ausland, in der Schweiz, in Norwegen, Island und Liechtenstein gilt § 13 Abs. 4 bis 6 SGB V. Erstattet wird höchstens der Betrag, den dieselbe Behandlung in Deutschland gekostet hätte, abzüglich Verwaltungskosten. Stationäre Behandlungen brauchen die vorherige Zustimmung Ihrer Krankenkasse. Für Länder außerhalb dieses Raums – zum Beispiel die Türkei – übernimmt die gesetzliche Krankenkasse geplante Behandlungen in aller Regel nicht. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vor jeder Buchung schriftlich mit Ihrer Kasse.
Was wir für Sie übernehmen
- Anspruch vorab klären
- Wir prüfen anhand Ihres Befunds und Ihrer Kasse, ob und in welcher Höhe eine Erstattung realistisch ist – bevor Sie irgendetwas buchen.
- Antrag und Genehmigung
- Wir stellen den Antrag auf Kostenübernahme, holen bei stationärer Behandlung die vorherige Zustimmung ein und kümmern uns um Formulare wie die S2-Bescheinigung.
- Kostenvoranschlag aus der Klinik
- Sie bekommen vor der Reise einen schriftlichen Kostenvoranschlag der Klinik und eine Aufstellung, was davon voraussichtlich bei Ihnen bleibt.
- Reise und Aufenthalt
- Flug, Unterkunft, Transfers und Termine planen wir so, dass Behandlung und Erholung zusammenpassen.
- Begleitung vor Ort
- Eine deutsch- und türkischsprachige Ansprechperson begleitet Sie zu den Terminen und übersetzt die Befunde.
- Abrechnung danach
- Wir bereiten die Rechnungen und Befunde so auf, wie Ihre Kasse sie braucht, und begleiten die Erstattung bis zum Bescheid.
In vier Schritten zur Behandlung
Zwischen dem ersten Gespräch und der Abrechnung liegen vier Schritte. Den Papierkram übernehmen wir.
Beratung und Angebot
Sie schildern uns Ihre Diagnose und schicken vorhandene Befunde. Wir holen einen Kostenvoranschlag der Partnerklinik ein und sagen Ihnen offen, was die Kasse voraussichtlich trägt und was nicht.
Freigabe der Krankenkasse
Wir stellen den Antrag bei Ihrer Kasse. Bei stationärer Behandlung im EU-Ausland ist die vorherige Zustimmung Pflicht – ohne sie fahren Sie nicht los. Sie bekommen den Bescheid schriftlich.
Reise und Behandlung
Wir organisieren Flug, Unterkunft und Termine. Vor Ort begleitet Sie eine Ansprechperson, die Deutsch und Türkisch spricht, zu Aufnahme, Behandlung und Abschlussgespräch.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Nach der Rückkehr reichen wir Rechnungen, Befunde und Nachweise bei Ihrer Kasse ein und bleiben dran, bis der Erstattungsbescheid da ist.
In welchen Ländern die Kasse mitzahlt
Innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, Behandlungen im Ausland in Anspruch zu nehmen und sich die Kosten von Ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Die Einzelheiten stehen auf unserer Seite zur Krankenkasse.
Außerhalb dieses Raums sieht es anders aus. Mit der Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen, das Behandlungen abdeckt, die während eines vorübergehenden Aufenthalts unvorhergesehen notwendig werden. Eine geplante Behandlungsreise fällt nicht darunter und wird von der gesetzlichen Krankenkasse in aller Regel nicht bezahlt. Nur in engen Ausnahmefällen nach § 18 SGB V ist eine Übernahme möglich, nämlich wenn die notwendige Behandlung ausschließlich außerhalb Europas verfügbar ist.
Das heißt nicht, dass eine Behandlung in der Türkei ausgeschlossen ist – viele unserer Patientinnen und Patienten entscheiden sich bewusst dafür und tragen die Kosten selbst oder über eine private Zusatzversicherung. Wir sagen Ihnen nur vorher, woran Sie sind, statt Ihnen eine Erstattung zu versprechen, die am Ende nicht kommt.
Sprechen wir über Ihre Reise
Kostenlos und unverbindlich, auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.

