Das Budget verfallen lassen
Der Jahresbetrag der Verhinderungspflege verfällt am 31. Dezember ersatzlos, ein Übertrag ins nächste Jahr ist nicht möglich. Wer im Herbst anfragt, kann das restliche Budget oft noch für eine Winterreise nutzen.

Ihr direkter Draht
Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr
Sie müssen nichts vorbereiten und nichts beantragen. Von der ersten Frage bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir jeden Schritt gemeinsam mit Ihnen.
Sie erzählen uns von Ihrer Situation: Pflegegrad, Wünsche, Reisezeit. Auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.
Wir schlagen passende Ziele vor und klären alles Medizinische, von Medikamenten bis Hilfsmitteln.
Wir bereiten die Unterlagen für die Pflegekasse vor. Sie unterschreiben, wir kümmern uns um den Rest.
Ab Haustür begleitet: Transfer, Flug oder Bahn, und vor Ort ist das Pflegeteam immer erreichbar.
Zwischen erster Anfrage und Abreise liegen meist acht bis zwölf Wochen. Die erste Woche gehört der Beratung und der Auswahl der Reise. Danach stellen wir den Antrag bei der Pflegekasse und reservieren Hotel und Pflegeteam. Sobald die Rückmeldung der Kasse da ist, buchen Sie verbindlich, vorher nicht.
Es geht auch schneller: Wenn das Budget der Verhinderungspflege noch frei ist und das Wunschhotel Kapazität hat, waren Gäste von uns schon vier Wochen nach dem ersten Anruf am Meer.
Ehrliche Antwort: fast nichts. Sie führen ein Gespräch mit uns, unterschreiben den vorbereiteten Antrag und packen den Koffer. Alles andere, von der Gebetsmöglichkeit im Zimmer bis zum Duschstuhl, ist bei Ankunft erledigt.
Genau daran messen wir uns: Eine Pflegereise ist erst dann gut organisiert, wenn sich der Urlaub wie Urlaub anfühlt, für den Menschen mit Pflegegrad und für die Angehörigen, die sonst alles tragen.
Aus vielen Beratungen wissen wir, woran Pflegereisen scheitern, bevor sie beginnen. Diese drei Stolpersteine räumen wir als Erstes aus dem Weg.
Der Jahresbetrag der Verhinderungspflege verfällt am 31. Dezember ersatzlos, ein Übertrag ins nächste Jahr ist nicht möglich. Wer im Herbst anfragt, kann das restliche Budget oft noch für eine Winterreise nutzen.
Wer die Reise bucht, bevor der Anspruch geklärt ist, riskiert den Zuschuss. Richtig herum: erst Anspruch prüfen, dann Rückmeldung der Kasse abwarten, dann verbindlich buchen. Genau in dieser Reihenfolge arbeiten wir.
Die Kasse erstattet nur nachgewiesene Ersatzpflege: Qualifikation der Pflegekräfte, Leistungsnachweise, Rechnungen. Fehlt ein Beleg, wird gekürzt. Wir stellen das komplette Paket zusammen und reichen es direkt bei Ihrer Pflegekasse ein.
Die häufigste Frage in unseren Beratungen lautet nicht „Was kostet das?“, sondern „Was ist, wenn etwas passiert?“. Deshalb beantworten wir sie, bevor Sie sie stellen müssen.
Vor jeder Reise stimmen wir Medikamente, Diagnosen und Besonderheiten mit Ihrem Hausarzt ab. Das Pflegeteam am Urlaubsort kennt Ihre Unterlagen, bevor Sie ankommen, nicht erst beim ersten Notfall.
Für jedes Haus gibt es einen festen Ablauf: nächstgelegene Klinik, deutschsprachiger Arzt, Rufbereitschaft im Hotel. Angehörige zu Hause erhalten auf Wunsch eine Nummer, unter der sie uns jederzeit erreichen.
Auslandsreise-Krankenversicherung und Reiserücktritt gehen wir vor der Buchung gemeinsam durch. Gerade bei Pflegegrad lohnt der genaue Blick ins Kleingedruckte, den übernehmen wir.
Ein Sturz, ein Krankenhausaufenthalt, ein schlechter Tag: Bei Pflege kann immer etwas dazwischenkommen. Deshalb klären wir Stornobedingungen vorab schriftlich und empfehlen nur Tarife, die das Risiko realistisch abdecken.
Wie sich das finanziell rechnet, lesen Sie auf der Seite Pflegekasse. Und welche Ziele gerade buchbar sind, zeigt die Übersicht unserer Reisen.
Kostenlos und unverbindlich, auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.