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So hilft die Pflegekasse beim Bezahlen Ihrer Reise

Wer einen Pflegegrad hat, muss Erholung nicht allein finanzieren. Die Pflegeversicherung kann die Pflegekosten Ihrer Reise bis zu 100 Prozent übernehmen. Wir erklären, wie das funktioniert und was Sie selbst tragen.

der Pflegekosten Ihrer Reise übernimmt die Pflegekasse
bis zu 100 %der Pflegekosten Ihrer Reise übernimmt die Pflegekasse
gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
3.539 €gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege pro Kalenderjahr möglich
8 WochenVerhinderungspflege pro Kalenderjahr möglich
reisen mit uns – den vollen Jahresbetrag gibt es ab Pflegegrad 2
Pflegegrad 1 bis 5reisen mit uns – den vollen Jahresbetrag gibt es ab Pflegegrad 2

Für eine ausführliche Beratung kontaktieren Sie uns – wir rechnen Ihren Anspruch kostenlos und unverbindlich aus.

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn ein pflegender Angehöriger verhindert ist, weil er krank ist, arbeitet oder selbst Erholung braucht, springt die Pflegekasse ein und bezahlt eine Ersatzpflege. Genau das lässt sich für eine Reise nutzen: Die Pflege am Urlaubsort übernimmt unser Team, die Kasse erstattet die Kosten – solange Ihr Jahresbetrag reicht, sogar vollständig.

Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, ohne Vorpflegezeit.

Was zahlen Sie selbst?

Die Pflegekasse übernimmt die Pflegeleistungen während der Reise. Reisekosten wie Flug, Hotel und Verpflegung tragen Sie selbst, so wie bei jedem Urlaub. Bei den Mahlzeiten wird zudem ein Eigenanteil für häusliche Ersparnis angerechnet.

In der Beratung rechnen wir Ihnen beides transparent vor: was die Kasse trägt und was am Ende bei Ihnen bleibt. Erst dann entscheiden Sie.

Eine Beispielrechnung

Frau Kaya, Pflegegrad 3, möchte mit ihrer Tochter 14 Tage nach Antalya. Die tägliche Grundpflege und die Rufbereitschaft im Hotel kosten für zwei Wochen rund 2.800 Euro.

Da Frau Kaya in diesem Jahr noch keine Verhinderungspflege genutzt hat, erstattet ihre Pflegekasse die vollen 2.800 Euro aus dem Jahresbetrag von 3.539 Euro. Die Familie zahlt am Ende nur, was sie auch ohne Pflege gezahlt hätte: Flug, Hotel und Verpflegung.

Vereinfachtes Beispiel. Ihre persönliche Rechnung erstellen wir in der kostenlosen Beratung, bevor Sie irgendetwas buchen.

Gilt das auch im Ausland?

Ja. Die Verhinderungspflege ist nicht an Deutschland gebunden. Ob Therme in Bayern, Promenade auf Gran Canaria oder Strandhotel in Antalya: Entscheidend ist, dass die Ersatzpflege nachweisbar erbracht wird. Genau diese Nachweise liefern wir Ihrer Pflegekasse mit.

Zusätzlich prüfen wir für Sie, ob weitere Leistungen Ihren Eigenanteil senken: der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich, Pflegehilfsmittel für unterwegs oder die Beitragszahlung während der Reise. Viele Familien verschenken hier jedes Jahr vierstellige Beträge.

Der Antrag, Schritt für Schritt

  1. Anspruch prüfen

    Wir fragen bei Ihnen die wichtigsten Punkte ab: Pflegegrad, bisherige Leistungen, geplanter Reisezeitraum. Daraus ergibt sich, wie viel Budget noch verfügbar ist.

  2. Unterlagen vorbereiten

    Wir füllen den Antrag auf Verhinderungspflege für Sie aus und stellen die Nachweise der Pflege am Urlaubsort zusammen. Sie müssen nur noch unterschreiben.

  3. Einreichen und abrechnen

    Der Antrag geht an Ihre Pflegekasse. Viele Kassen erstatten nach der Reise gegen Rechnung, einige bewilligen vorab. Wir bleiben dran, bis das Geld da ist.

Pflegekassen-Deutsch, einfach erklärt

Anträge und Bescheide sind voller Fachbegriffe. Diese sechs sollten Sie kennen, mehr braucht es für die Reiseplanung meist nicht.

Pflegegrad
Stufe 1 bis 5, festgestellt vom Medizinischen Dienst. Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen Ihnen zustehen. Für den vollen Jahresbetrag der Verhinderungspflege genügt bereits Pflegegrad 2.
Verhinderungspflege
Ersatzpflege, wenn die private Pflegeperson ausfällt oder eine Pause braucht, auch für Urlaub. Genau darüber wird die Pflege auf unseren Reisen abgerechnet. Bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr möglich.
Kurzzeitpflege
Vorübergehende vollstationäre Pflege, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt. Teilt sich seit Juli 2025 den gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege.
Gemeinsamer Jahresbetrag
Seit dem 1. Juli 2025 fasst er Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem flexiblen Budget von bis zu 3.539 Euro zusammen. Er gilt ab Pflegegrad 2, ohne die früher nötige Vorpflegezeit von sechs Monaten.
Entlastungsbetrag
131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge sammeln sich über das Jahr an. Ob sie in Ihre Reise fließen können, prüfen wir für Sie.
Pflegegeld während der Reise
Gute Nachricht: Während der Verhinderungspflege wird das halbe Pflegegeld bis zu acht Wochen weitergezahlt. Ihr laufender Anspruch geht durch die Reise also nicht verloren.

Pflegekasse oder Krankenkasse – wer zahlt was?

Die Pflegekasse übernimmt über die Verhinderungspflege die Betreuung während einer Reise, bis zu 3.539 Euro im Jahr ab Pflegegrad 2. Die Krankenkasse zahlt dagegen für geplante medizinische Behandlungen, in der Regel nur innerhalb der EU und höchstens bis zur Höhe der deutschen Vergleichskosten. Beide Wege lassen sich getrennt voneinander nutzen.

Vergleich: Was die Pflegekasse übernimmt und was die Krankenkasse übernimmt
MerkmalPflegekasseKrankenkasse
Wofür gezahlt wirdDie Betreuung und Pflege während der ReiseEine geplante medizinische Behandlung
Rechtsgrundlage§ 39 SGB XI, Verhinderungspflege§ 13 Abs. 4 bis 6 SGB V
VoraussetzungPflegegrad 2 bis 5Die Leistung gehört zum Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung
Genehmigung vorabNicht nötig; es genügen die Nachweise über die Pflege vor OrtBei stationärer Behandlung zwingend, sonst bleiben Sie auf den Kosten sitzen
Höhe der ErstattungBis zu 3.539 Euro im Jahr aus dem gemeinsamen JahresbetragHöchstens so viel, wie dieselbe Behandlung in Deutschland gekostet hätte
Wo es giltWeltweit, auch außerhalb der EUEU, EWR und Schweiz; außerhalb nur in engen Ausnahmefällen

Über die Erstattung im Einzelfall entscheidet immer Ihre Kasse. Wir prüfen Ihren Anspruch vorab kostenlos und sagen Ihnen offen, wenn etwas nicht durchgeht.

Sprechen wir über Ihre Reise

Kostenlos und unverbindlich, auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.

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