Was ist Verhinderungspflege?
Wenn ein pflegender Angehöriger verhindert ist, weil er krank ist, arbeitet oder selbst Erholung braucht, springt die Pflegekasse ein und bezahlt eine Ersatzpflege. Genau das lässt sich für eine Reise nutzen: Die Pflege am Urlaubsort übernimmt unser Team, die Kasse erstattet die Kosten – solange Ihr Jahresbetrag reicht, sogar vollständig.
Seit Juli 2025 sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung, ohne Vorpflegezeit.

