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VAV HealthCare
Ästhetische Eingriffe

Nasenkorrektur

Formkorrektur der Nase, auf Wunsch kombiniert mit der Behandlung einer behinderten Nasenatmung. Ein operativer Eingriff, der Vorbereitung, Ruhe und eine geplante Rückreise braucht.

Heller Untersuchungsraum mit Behandlungsstuhl und Untersuchungsleuchte
  • Ärztliches Vorgespräch mit Fotoanalyse vor der Anreise
  • Kombination mit funktioneller Korrektur möglich
  • Mindestens eine Woche Aufenthalt einplanen

Eine Nasenkorrektur verändert die äußere Form der Nase. Wird zugleich die Nasenscheidewand begradigt, weil die Atmung behindert ist, spricht man von einem funktionellen Anteil – für diesen kann in Deutschland unter Umständen ein Kassenanspruch bestehen. Wir sagen Ihnen vorab, wie wir Ihren Fall einschätzen, und schicken Sie im Zweifel zuerst zu Ihrer Kasse.

Vor der Zusage schaut sich eine Ärztin oder ein Arzt Ihre Ausgangssituation an. Dabei geht es auch darum, welche Veränderung anatomisch überhaupt möglich ist. Wer mit einer festen Vorstellung aus dem Internet kommt, bekommt von uns eine ehrliche Einordnung statt einer Bestätigung.

Nach dem Eingriff braucht das Gewebe Ruhe. Schwellungen und Blutergüsse sind normal und brauchen Zeit; das endgültige Ergebnis zeigt sich erst nach Monaten. Planen Sie den Rückflug entsprechend – wir stimmen den Zeitpunkt mit der Klinik ab.

Unsere Leistungen: Nase

  • Ärztliches Vorgespräch mit Fotoanalyse
  • Formkorrektur der äußeren Nase
  • Auf Wunsch Begradigung der Nasenscheidewand
  • Kontrolltermin und Entfernung der Schienung vor Ort
  • Unterkunft mit ausreichender Genesungszeit

Was die Krankenkasse trägt

Ästhetische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit sind Selbstzahlerleistungen: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt hier keine Kosten, weder in Deutschland noch im Ausland. Anders liegt der Fall nur, wenn ein Eingriff medizinisch begründet ist, etwa nach einem Unfall oder einer Erkrankung – das prüft Ihre Kasse im Einzelfall.

Mehr zur Kostenübernahme

Häufige Fragen: Nase

Zahlt die Kasse, wenn ich schlecht Luft bekomme?

Möglicherweise – für den funktionellen Anteil, also die Begradigung der Nasenscheidewand, kann ein Anspruch bestehen. Der rein formverändernde Teil bleibt in jedem Fall Selbstzahlerleistung. Über den Einzelfall entscheidet Ihre Krankenkasse, nicht wir.

Wann kann ich zurückfliegen?

Nicht unmittelbar nach dem Eingriff. Den Zeitpunkt legt die Klinik fest; rechnen Sie mit rund einer Woche vor Ort inklusive Kontrolltermin.

Sprechen wir über Ihre Reise

Kostenlos und unverbindlich, auf Deutsch, Türkisch oder Arabisch.

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