Zahnmedizin
Zahnersatz, Implantate und umfangreiche Sanierungen. Der Bereich, in dem sich eine Behandlung im Ausland finanziell am häufigsten rechnet, weil die gesetzliche Kasse einen festen Zuschuss zahlt und Sie den Rest selbst tragen.

- Fester Zuschuss der Kasse, auch im EU-Ausland nutzbar
- Kostenvoranschlag vor der Reise
- Befunde und Garantieunterlagen auf Deutsch
Gerade bei Zahnersatz und Implantaten summieren sich die Kosten schnell. Weil die gesetzliche Kasse hier nur einen festen Zuschuss zahlt, bleibt in Deutschland oft ein hoher Eigenanteil – im Ausland kann derselbe Zuschuss deutlich weiter reichen.
Sie bekommen vor der Behandlung einen schriftlichen Kostenvoranschlag der Klinik und eine Aufstellung, was Ihre Kasse voraussichtlich übernimmt und was bei Ihnen bleibt.
Unsere Leistungen: Zahnmedizin
- Kronen, Brücken und Prothesen
- Implantate und Knochenaufbau
- Vollsanierung des Gebisses
- Wurzelbehandlung und Parodontitistherapie
- Professionelle Zahnreinigung im Rahmen der Behandlung
Was die Krankenkasse trägt
Beim Zahnersatz zahlt die Kasse einen befundbezogenen Festzuschuss nach § 55 SGB V. Diesen Festzuschuss können Sie auch für eine Behandlung im EU-Ausland verwenden. Den Betrag darüber hinaus tragen Sie selbst – wie in Deutschland auch.
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